Mit Fachwissen, Kreativität & Erfahrung zum Erfolg
Unsere persönliche Beratung erfolgt auf Basis weniger, entscheidender Unterlagen und geringen Arbeitsaufwand auf Ihrer Seite. Sie können Ihrem Tagesgeschäft jederzeit ungestört nachgehen.
Durch Einbindung der Berufsgenossenschaften in den Entscheidungsprozess stellen wir die Rechtssicherheit all Ihrer Optimierungen sicher. Zudem legen wir großen Wert auf Transparenz und Gesetzeskonformität, sodass auch Ihr Unternehmen von allen branchenüblichen Optimierungsansätzen profitieren kann. Dabei erzielen wir ein attraktives und nachhaltiges Einsparpotential, das Ihnen Jahr für Jahr zur Verfügung steht!
Im Grundsatz beinhaltet unsere Beratung drei Schritte, die in ihrer Umsetzung allerdings komplex sein können und daher langjährige Erfahrung im Umgang mit den Berufsgenossenschaften sowie spezielles Fachwissen erfordern.
Wir analysieren Optimierungsansätze über die Ebenen – Zuständigkeit der BG, Veranlagung nach den geltenden Gefahrtarifen und Zuordnung der Entgelte.
Überprüfung der Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften
Im ersten Schritt führen wir eine Analyse der Zuständigkeiten und der damit verbundenen Konsequenzen für Ihre Beitragssituation durch. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir verschiedene Lösungsansätze und berechnen die entsprechende Beitragssituation.
Überprüfung der Veranlagung zu den Gefahrklassen
Im Hinblick auf die Veranlagung zu den Gefahrklassen ergeben sich in der Regel folgende Fragestellungen: Sind grundsätzlich die richtigen Gefahrklassen veranlagt? Sind zu wenige oder sogar zu viele Gefahrtarifstellen veranlagt? Sind die bestehenden Gefahrtarifstellen richtig kalkuliert? Wir überprüfen für Ihr Unternehmen mögliche Veranlagungsänderungen oder sogar die Festsetzung einer individuellen Gefahrklasse.
Überprüfung der Entgeltmeldungen zu den veranlagten Gefahrklassen
Im dritten und letzten Schritt analysieren wir die bestehenden Entgeltmeldungen pro Mitarbeiter. Danach erfolgt die Überprüfung der Entgeltzuordnung im Branchenvergleich nach dem Solidaritätsprinzip. Abschließend prüfen wir mögliche Rückforderungsansprüche für die Vergangenheit.