Title: Leistungen
Published: 10. November 2017
Last modified: 7. Februar 2022

---

# Mit Fachwissen, Kreativität & Erfahrung zum Erfolg

---

Unsere persönliche Beratung erfolgt auf Basis weniger, entscheidender Unterlagen
und geringen Arbeitsaufwand auf Ihrer Seite. Sie können Ihrem Tagesgeschäft jederzeit
ungestört nachgehen.

Durch Einbindung der Berufsgenossenschaften in den Entscheidungsprozess stellen 
wir die **Rechtssicherheit** all Ihrer Optimierungen sicher. Zudem legen wir großen
Wert auf **Transparenz** und **Gesetzeskonformität**, sodass auch Ihr Unternehmen
von allen branchenüblichen Optimierungsansätzen profitieren kann. Dabei erzielen
wir ein attraktives und nachhaltiges Einsparpotential, das Ihnen Jahr für Jahr zur
Verfügung steht!

Im Grundsatz beinhaltet unsere Beratung drei Schritte, die in ihrer Umsetzung allerdings
komplex sein können und daher **langjährige Erfahrung** im Umgang mit den Berufsgenossenschaften
sowie spezielles **Fachwissen** erfordern.

Wir analysieren Optimierungsansätze über die Ebenen – **Zuständigkeit** der BG, **
Veranlagung** nach den geltenden Gefahrtarifen und Zuordnung der **Entgelte**.

## Überprüfung der Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften

---

Im ersten Schritt führen wir eine Analyse der Zuständigkeiten und der damit verbundenen
Konsequenzen für Ihre Beitragssituation durch. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir
verschiedene Lösungsansätze und berechnen die entsprechende Beitragssituation.

## Überprüfung der Veranlagung zu den Gefahrklassen

---

Im Hinblick auf die Veranlagung zu den Gefahrklassen ergeben sich in der Regel folgende
Fragestellungen: Sind grundsätzlich die richtigen Gefahrklassen veranlagt? Sind 
zu wenige oder sogar zu viele Gefahrtarifstellen veranlagt? Sind die bestehenden
Gefahrtarifstellen richtig kalkuliert? Wir überprüfen für Ihr Unternehmen mögliche
Veranlagungsänderungen oder sogar die Festsetzung einer individuellen Gefahrklasse.

## Überprüfung der Entgeltmeldungen zu den veranlagten Gefahrklassen

---

Im dritten und letzten Schritt analysieren wir die bestehenden Entgeltmeldungen 
pro Mitarbeiter. Danach erfolgt die Überprüfung der Entgeltzuordnung im Branchenvergleich
nach dem Solidaritätsprinzip. Abschließend prüfen wir mögliche Rückforderungsansprüche
für die Vergangenheit.